Maximale Arbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ruhepausen
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Die Pausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ruhezeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. In bestimmten Branchen (z.B. Gastronomie, Pflege) kann diese auf 10 Stunden verkürzt werden.
Nachtarbeit
Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag. Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ebenfalls vorgeschrieben.
Sonn- und Feiertagsruhe
An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie Gastronomie, Gesundheitswesen und Sicherheitsdienste.
Dokumentationspflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Mit der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung wird eine vollständige Dokumentation empfohlen.
Shiftfy unterstützt Sie bei der Einhaltung all dieser Vorschriften mit automatischen Prüfungen, Warnhinweisen und lückenloser Dokumentation.